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Bekomme ich immer die gesamten THG-Prämien-Summe ausbezahlt?

Aktualisiert am 03.01.2025

Die Höhe der THG-Prämie hängt vom Datum der Zulassung Ihres E-Fahrzeugs ab. Denn: Die volle THG-Prämie gibt’s nur für den 12-monatigen Besitz Ihres E-Fahrzeugs.

In diesen beiden Fällen verringert sich der Betrag Ihrer THG-Prämie aliquot:

Unterjährige E-Fahrzeug-Zulassung: wenn Ihr E-Fahrzeug z.B. erst im März angemeldet wurde. Dann wird Ihre THG-Prämie aliquot mit neun Monaten berechnet. Ihr Zulassungsschein wird beim THG-Quotenantrag geprüft und das Datum der Zulassung ganz automatisch bei der Auszahlung Ihrer THG-Prämie berücksichtigt.

Unterjährige Abmeldung Ihre E-Fahrzeugs: Melden Sie Ihr E-Fahrzeug nach dem THG-Prämien-Antrag im betreffenden Geltungszeitraum ab, sind Sie dazu verpflichtet die Abmeldung unter info@thg-wienenergie.at bekanntzugeben. Ihre THG-Prämie verringert sich auch hier ebenfalls aliquot zu den zugelassenen Monaten.

ACHTUNG: Wenn Sie die Abmeldung nicht bekannt geben, wird der THG-Prämien-Anteil, der zu viel ausbezahlt wurde, rückwirkend eingefordert!

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Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, eine sogenannte THG-Prämie zu erhalten. Dabei erhalten E-Autofahrer*innen eines mehrspurigen E-Fahrzeugs Geld für die Einsparung von CO2. Für diese jährliche CO2-Einsparung (THG-Quote/eQuote) gibt´s eine THG-Prämie: die Treibhausgas-Prämie. Die THG-Prämie kennt man übrigens auch unter dem Begriff ePrämie.

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Ja, das ist möglich. Solange Sie als Fahrzeughalter*in im Zulassungsschein angeführt werden, können Sie für jedes E-Fahrzeug die THG-Prämie beantragen.

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