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Was ist die THG-Prämie und wie funktioniert sie?

Aktualisiert am 05.08.2025

Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, eine sogenannte THG-Prämie zu erhalten. Dabei erhalten E-Autofahrer*innen eines mehrspurigen E-Fahrzeugs Geld für die Einsparung von CO2. Für diese jährliche CO2-Einsparung (THG-Quote/eQuote) gibt´s eine THG-Prämie: die Treibhausgas-Prämie. Die THG-Prämie kennt man übrigens auch unter dem Begriff ePrämie.

Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren CO2-Fußabdruck kontinuierlich zu verringern und einen bestimmten Anteil an erneuerbarer Energie zu erreichen. Eine Möglichkeit, um diese Ziele zu erreichen, ist die Anrechnung von Ökostrom für E-Autos und deren CO2-Einsparung. Diese CO2-Einsparung wird gebündelt von diesen Unternehmen gekauft und als THG-Prämie an Sie ausgezahlt. Möglich macht das eine Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO).

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Bekomme ich immer die gesamten THG-Prämien-Summe ausbezahlt?

Die Höhe der THG-Prämie hängt vom Datum der Zulassung Ihres E-Fahrzeugs ab. Denn: Die volle THG-Prämie gibt’s nur für den 12-monatigen Besitz Ihres E-Fahrzeugs.

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Kann ich die THG-Prämie für mehrere E-Fahrzeuge beantragen?

Ja, das ist möglich. Solange Sie als Fahrzeughalter*in im Zulassungsschein angeführt werden, können Sie für jedes E-Fahrzeug die THG-Prämie beantragen.

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Welche E-Fahrzeugtypen erhalten die THG-Prämie?

Mit diesen E-Fahrzeugen können Sie sich die THG-Prämie sichern: Elektrische Personenkraftwagen (PKW), Busse (Fahrzeugklasse M), LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Im Zulassungsschein Ihres E-Fahrzeugs finden Sie die Fahrzeugklasse in Zeile J. Für Hybrid-Fahrzeuge erhalten Sie keine THG-Prämie.

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